Prüfen Sie den Namen, bevor Sie ihn drucken
Der Name steht in der Gründungsurkunde. Ein Konflikt zeigt sich bei der Einreichung, nicht auf der Visitenkarte.
1 Min. · Geprüft am: 27. Oktober 2026
Dies ist eine Zusammenfassung von StartCG, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Beträge, Formulare und Fristen prüfen Sie auf der amtlichen Seite, bevor Sie handeln.
Schreiben Sie ihn so, wie das Register ihn zeigen soll
Der Name steht in der Gründungsurkunde. Dieselbe Schreibweise gehört in die Satzung, in den Antrag und später zur Bank. Ein Marketingname darf abweichen. Auf Rechnungen und Verträgen steht der Name aus dem Register.
Prüfen Sie, ob er frei ist
Das Wirtschaftsportal sagt Gründerinnen und Gründern weiterhin, dass sie einen Vorgang auf crps.me verfolgen können. Nutzen Sie die öffentliche Suche, auf die das Portal verweist, und schauen Sie, was IRMS zeigt. Die Steuerverwaltung hat mitgeteilt, dass IRMS ab dem 12. Januar 2026 in Produktion geht. Weichen die beiden Sichten ab, gilt die Steuerverwaltung.
Rechnen Sie mit einer Ablehnung
Ein ähnlicher Name, ein geschütztes Wort oder ein Name, der eine Tätigkeit beschreibt, die Sie nicht ausüben, kann abgelehnt werden. Bestellen Sie keinen Stempel, kein Domain-Paket und keine Drucksachen, bevor die Bestätigung den eingereichten Namen zeigt.
Weicht diese Zusammenfassung von einer amtlichen Seite ab, gilt die amtliche Seite.
Amtliche Seiten
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- Schließen Sie diese Liste, bevor Sie IRMS öffnenDas Formular ist der letzte Schritt. Die Entscheidungen stehen in den Unterlagen, die Sie hochladen.
- Die Unterlagen müssen dieselbe Geschichte erzählenGründungsakt, Satzung und Antrag sollen sich über Name, Sitz, Tätigkeit und Unterschrift einig sein.